Steuertipp

Homeoffice-Tagespauschale:
bis zu 1.260 € pro Jahr als Betriebsausgabe

8. Juli 2026  ·  Lesedauer ca. 4 Minuten

Wer von zu Hause aus arbeitet, kann seit 2023 eine gesetzlich geregelte Tagespauschale als Betriebsausgabe geltend machen — und das ohne aufwändige Einzelnachweise über Mietkosten, Strom oder Internet. Die Regelung ist dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert und gilt damit nicht als befristete Pandemie-Maßnahme.

Was ist die Homeoffice-Tagespauschale?

Die Homeoffice-Tagespauschale beträgt 6 Euro pro Arbeitstag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Umgebung ausgeübt wird. Pro Kalenderjahr können maximal 210 Tage angesetzt werden, was einem maximalen Abzug von 1.260 Euro pro Jahr entspricht.

Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG
Eingeführt durch das Jahressteuergesetz 2022, dauerhaft gültig ab dem Veranlagungszeitraum 2023.

Wer kann die Pauschale nutzen?

Die Tagespauschale steht grundsätzlich allen Steuerpflichtigen offen, die ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit an dem jeweiligen Tag überwiegend von zu Hause aus ausgeübt haben. Das gilt insbesondere für:

Wichtig: Ein steuerlich anerkanntes, separates Arbeitszimmer ist für die Tagespauschale nicht erforderlich. Die Pauschale kann angesetzt werden, sofern an dem betreffenden Tag tatsächlich überwiegend von zu Hause aus gearbeitet wurde. Wo in der häuslichen Wohnung diese Tätigkeit stattfindet, ist in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG nicht definiert.

Was muss nachgewiesen werden?

Der große Vorteil der Tagespauschale liegt in ihrer Einfachheit: Es müssen keine Einzelbelege über tatsächliche Kosten vorgelegt werden. Es sind weder Mietquoten noch Strom- oder Internetrechnungen nachzuweisen.

Was jedoch dokumentiert werden sollte: An welchen Tagen wurde von zu Hause gearbeitet? Eine einfache Liste mit den jeweiligen Daten reicht im Regelfall aus, um im Fall einer Nachfrage des Finanzamts Auskunft geben zu können.

Rechenbeispiel

Beispielrechnung 2026

Homeoffice-Tage im Jahr 120 Tage
Tagespauschale × 6,00 €
Absetzbare Betriebsausgabe 720,00 €

Wer das Maximum von 210 Tagen erreicht, erzielt einen steuerlichen Abzug von 1.260 Euro. Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % entspricht das einer tatsächlichen Steuerersparnis von rund 378 Euro — Jahr für Jahr, ohne einen einzigen Beleg sammeln zu müssen.

Was muss ich in der EÜR eintragen?

Die Homeoffice-Tagespauschale wird als Betriebsausgabe in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfasst. Das Buchungsdatum ist der 31. Dezember des jeweiligen Jahres, da es sich um eine Jahrespauschale handelt. Als Beschreibung empfiehlt sich ein eindeutiger Begriff wie „Homeoffice-Tagespauschale" sowie ein Verweis auf die Rechtsgrundlage.

Als Beleg dient die eigene Tagesliste — also eine Aufstellung aller Tage, an denen von zu Hause aus gearbeitet wurde. Diese sollte aufbewahrt werden, auch wenn sie nicht automatisch beim Finanzamt eingereicht wird.

Kombination mit dem häuslichen Arbeitszimmer

Wer über ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer verfügt, kann alternativ die tatsächlichen Raumkosten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG geltend machen. Beide Regelungen — Tagespauschale und Arbeitszimmer — können für dasselbe Jahr nicht gleichzeitig für dieselben Tage angesetzt werden. Welche Variante günstiger ist, hängt von den individuellen Verhältnissen ab.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Für Fragen zur individuellen steuerlichen Situation empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters.

Praktische Umsetzung mit EÜR-App Pro

EÜR-App Pro unterstützt die Erfassung der Homeoffice-Tagespauschale direkt in der Ausgaben-Ansicht. Per Knopfdruck lässt sich der heutige Tag als Homeoffice-Tag eintragen, über einen Jahreskalender können vergangene Tage nachgetragen werden. Am Jahresende kann dann mit Hilfe der App mit zwei Klicks die korrekte Buchung mit dem richtigen Gesamtbetrag auf den 31. Dezember erstellt werden.

Für eine eventuelle Nachfrage des Finanzamts lässt sich aus der App heraus ein PDF-Nachweis erstellen: ein übersichtlicher Jahreskalender mit allen 12 Monaten, in dem die Homeoffice-Tage farblich markiert sind — druckfertig und professionell aufbereitet.

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⚠️ Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Steuerliche Regelungen können sich ändern und individuelle Sachverhalte erfordern eine persönliche Beratung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.