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Ratgeber

Reisekostenabrechnung 2026 – Tagegeld, Übernachtung & Verpflegung richtig absetzen

Letzte Aktualisierung: Juli 2026

Eine Dienstreise kostet Geld – aber vieles davon lässt sich als Betriebsausgabe absetzen und mindert damit den steuerpflichtigen Gewinn. Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer können Fahrtkosten, Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand und weitere Reisekosten geltend machen. Dieser Artikel erklärt, was genau absetzbar ist, welche Pauschalen 2026 gelten und worauf man bei der Dokumentation achten muss.

Was gilt als Dienstreise?

Eine Dienstreise liegt vor, wenn du aus betrieblichem Anlass vorübergehend von deiner Betriebsstätte oder deinem Wohnort abwesend bist. Typische Beispiele:

Keine Dienstreise ist die regelmäßige Fahrt zur eigenen Betriebsstätte – dafür gilt die Entfernungspauschale.

Die vier Kostenarten bei der Reisekostenabrechnung

Eine vollständige Reisekostenabrechnung umfasst bis zu vier Positionen:

  1. Fahrtkosten – Kilometerpauschale oder tatsächliche Kosten
  2. Verpflegungsmehraufwand (Tagegeld) – Pauschalen nach EStG
  3. Übernachtungskosten – tatsächliche Kosten laut Beleg
  4. Reisenebenkosten – Parkgebühren, Gepäckaufbewahrung, Trinkgelder etc.

1. Fahrtkosten auf Dienstreisen

Für Fahrten mit dem privaten PKW gilt die Kilometerpauschale von 0,30 € pro km – gerechnet wird die gesamte Strecke (Hin- und Rückfahrt). Alternativ können die tatsächlichen anteiligen Fahrzeugkosten angesetzt werden.

Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Taxi oder Flug werden die tatsächlichen Kosten laut Beleg angesetzt.

Beispiel: Fahrt zum Kunden 120 km entfernt (einfache Strecke).
Abrechnung: 240 km × 0,30 € = 72,00 € Betriebsausgabe.

2. Verpflegungsmehraufwand (Tagegeld)

Der Verpflegungsmehraufwand – oft auch Tagegeld genannt – ist eine Pauschale, die den erhöhten Aufwand für Mahlzeiten auf Reisen abdeckt. Sie ist gesetzlich geregelt (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG) und kann ohne Einzelbelege abgesetzt werden.

Pauschalen für Inlandsreisen 2026

Abwesenheitsdauer Tagegeld-Pauschale
Weniger als 8 Stunden 0,00 € (kein Anspruch)
8 Stunden bis unter 24 Stunden 14,00 €
24 Stunden (voller Reisetag) 28,00 €
An- und Abreisetag (bei mehrtägiger Reise) 14,00 € pro Tag

Beispiel mehrtägige Reise: Du fährst Montag früh ab, bist Dienstag und Mittwoch ganztags unterwegs und kommst Donnerstag abends zurück.
Abrechnung: Montag 14 € + Dienstag 28 € + Mittwoch 28 € + Donnerstag 14 € = 84,00 € Verpflegungsmehraufwand.

⚠️ Kürzung bei Mahlzeitengestellung: Wenn der Gastgeber oder Veranstalter Mahlzeiten stellt, wird das Tagegeld gekürzt: Frühstück –20 %, Mittag –40 %, Abendessen –40 % des Tagessatzes von 28 €.

Auslandsreisen

Für Reisen ins Ausland gelten länderspezifische Pauschalen, die das Bundesfinanzministerium jährlich veröffentlicht. Sie liegen je nach Land zwischen ca. 30 € und über 100 € pro Tag. Die aktuellen Sätze findest du auf bundesfinanzministerium.de.

3. Übernachtungskosten

Übernachtungskosten können in tatsächlicher Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden – vorausgesetzt, du hast einen Beleg (Hotelrechnung, Quittung). Es gibt keine Pauschale für Selbstständige.

4. Reisenebenkosten

Weitere Kosten, die auf einer Dienstreise entstehen, sind ebenfalls als Betriebsausgabe absetzbar:

Was muss ich dokumentieren?

Das Finanzamt erwartet eine nachvollziehbare Reisekostenabrechnung. Folgende Angaben solltest du für jede Dienstreise festhalten:

💡 Tipp: Führe die Reisekostenabrechnung zeitnah durch – am besten noch am Reisetag oder direkt danach. Nachträgliche Rekonstruktionen werden vom Finanzamt kritisch bewertet.

Besonderheit: Gemischte Reisen (privat + beruflich)

Wenn eine Reise sowohl private als auch berufliche Anteile hat (z.B. Konferenz + Urlaub), können die Kosten anteilig abgesetzt werden – vorausgesetzt, der berufliche Anteil lässt sich klar abgrenzen. Nicht abzugsfähig sind Kosten, die eindeutig der privaten Sphäre zuzurechnen sind.

Reisekosten und Umsatzsteuer

Für Unternehmer in der Regelbesteuerung gilt: Auf Hotelrechnungen und andere Belege mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kann die Vorsteuer geltend gemacht werden. Auf die Tagegeldpauschale gibt es keine Vorsteuer – sie ist ein pauschaler Auslagenersatz.

Kleinunternehmer (§ 19 UStG) können keine Vorsteuer abziehen, setzen aber alle Reisekosten als Betriebsausgabe ab und senken damit ihren steuerpflichtigen Gewinn.

Fazit: Reisekosten vollständig abrechnen lohnt sich

Viele Selbstständige verzichten auf die korrekte Reisekostenabrechnung, weil sie zu aufwendig erscheint. Dabei summieren sich auch kurze Fahrten und Tagesreisen schnell zu spürbaren Beträgen. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

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⚠️ Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Steuerliche Regelungen können sich ändern und individuelle Sachverhalte erfordern eine persönliche Beratung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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