Ratgeber
Wer als Selbstständiger oder Kleinunternehmer startet, stößt früher oder später auf den Begriff "Kleinunternehmerregelung". Sie ist eine der wichtigsten steuerlichen Vereinfachungen für kleine Geschäfte — aber auch eine, bei der viele Anfänger unsicher sind, was genau erlaubt ist und wo die Grenzen liegen. Dieser Artikel erklärt die Regelung verständlich und ergänzt unseren Grundlagenartikel zur EÜR für Kleinunternehmer.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Selbstständige mit geringem Umsatz von der Pflicht, Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf ihren Rechnungen auszuweisen und ans Finanzamt abzuführen. Im Gegenzug dürfen Kleinunternehmer aber auch keine Vorsteuer aus eigenen Eingangsrechnungen geltend machen.
Praktisch bedeutet das: Eine Rechnung über 100 € ist als Kleinunternehmer einfach 100 € — ohne zusätzliche 19 % USt., die der Kunde sonst obendrauf zahlen müsste.
Die Kleinunternehmerregelung steht grundsätzlich allen Unternehmern offen — egal ob Freiberufler, Gewerbetreibender oder nebenberuflich Selbstständiger — solange die gesetzlichen Umsatzgrenzen eingehalten werden:
| Grenze | Wert (Stand 2026) |
|---|---|
| Vorjahresumsatz | bis 25.000 € |
| Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr | bis 100.000 € |
Wichtig: Beide Grenzen müssen eingehalten werden. Wird im laufenden Jahr die 100.000-€-Grenze überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung sofort ab dem Moment des Überschreitens — nicht erst im Folgejahr.
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss auf jeder Rechnung einen Hinweis aufnehmen, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, zum Beispiel:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Fehlt dieser Hinweis, kann das im Rahmen einer Betriebsprüfung beanstandet werden — ein gängiger Anfängerfehler, der sich aber leicht vermeiden lässt, wenn die verwendete Software das automatisch korrekt einfügt.
Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, greift ab diesem Zeitpunkt automatisch die Regelbesteuerung: Ab sofort muss USt. auf alle weiteren Rechnungen ausgewiesen und ans Finanzamt abgeführt werden. Bereits gestellte Rechnungen vor dem Überschreiten bleiben unberührt.
Wird hingegen "nur" die Vorjahresgrenze von 25.000 € überschritten, gilt die Kleinunternehmerregelung im Folgejahr automatisch nicht mehr — hier bleibt etwas mehr Vorlaufzeit zur Umstellung.
Ein häufiges Missverständnis: Die Umsatzgrenzen gelten pro Person, nicht pro einzelner selbstständiger Tätigkeit. Wer beispielsweise hauptberuflich als Freiberufler und nebenberuflich gewerblich tätig ist, muss die Umsätze aus beiden Tätigkeiten zusammenrechnen, um zu prüfen, ob die Grenze eingehalten wird.
Kleinunternehmer-Hinweis automatisch korrekt: Die EÜR-App Pro setzt den gesetzlich vorgeschriebenen § 19 UStG-Hinweis automatisch auf jede Rechnung — kein Vergessen, keine Unsicherheit, GoBD-konform dokumentiert.
Mehr erfahrenDie Kleinunternehmerregelung ist eine der einfachsten Möglichkeiten, den steuerlichen Aufwand als Selbstständiger gering zu halten — solange die Umsatzgrenzen eingehalten werden und kein nennenswerter Vorsteuerabzug benötigt wird. Wer die Grenzen im Blick behält und die Pflichtangabe auf Rechnungen nicht vergisst, profitiert von spürbar weniger Bürokratie im Alltag.
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⚠️ Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Steuerliche Regelungen können sich ändern und individuelle Sachverhalte erfordern eine persönliche Beratung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.