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Rechnung richtig schreiben als Kleinunternehmer

Letzte Aktualisierung: Juni 2026

Eine Rechnung ist schnell geschrieben — aber damit sie steuerlich anerkannt wird, müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten sein. Gerade als Kleinunternehmer gibt es eine Besonderheit, die häufig vergessen wird. Dieser Artikel zeigt, worauf es ankommt.

Pflichtangaben einer Rechnung (§ 14 UStG)

Damit eine Rechnung steuerlich als ordnungsgemäß gilt, muss sie folgende Angaben enthalten:

Die Besonderheit für Kleinunternehmer

Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist auf der Rechnung keine Umsatzsteuer aus. Anstelle eines Steuersatzes muss aber ein Hinweis auf die Steuerbefreiung erscheinen — sonst ist die Rechnung formal unvollständig. Der gängige Wortlaut:

"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Dieser Satz ersetzt die sonst übliche Aufschlüsselung "Netto + USt. = Brutto" — es gibt nur einen einzigen Endbetrag.

Häufige Fehler bei Kleinunternehmer-Rechnungen

Rechnungskorrektur: Storno statt Löschen

Wurde eine bereits verschickte oder finalisierte Rechnung fehlerhaft ausgestellt, darf sie nicht einfach gelöscht oder bearbeitet werden. Stattdessen wird eine Stornorechnung erstellt — eine Gegenbuchung mit negativem Betrag, die auf die Originalrechnung verweist. Anschließend kann eine neue, korrigierte Rechnung mit neuer Rechnungsnummer ausgestellt werden.

Aufbewahrung von Rechnungen

Ausgestellte wie empfangene Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden — bei elektronischer Rechnungsstellung in unveränderbarer, GoBD-konformer Form.

Rechnungen ohne Fehlerquellen: Die EÜR-App Pro erstellt Rechnungen mit allen Pflichtangaben, setzt den Kleinunternehmer-Hinweis automatisch korrekt und verhindert Lücken in der Nummerierung durch automatische, fortlaufende Vergabe.

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Fazit

Eine korrekte Rechnung ist kein Hexenwerk, aber die Details entscheiden: Pflichtangaben vollständig, der richtige Kleinunternehmer-Hinweis bei Steuerbefreiung, eine lückenlose Nummerierung und Korrekturen ausschließlich per Storno. Wer das einmal sauber einrichtet — am besten direkt in der verwendeten Software — muss sich um diese Details danach nicht mehr aktiv kümmern.

Weiterlesen: EÜR für Kleinunternehmer 2026 · Kleinunternehmerregelung § 19 UStG · GoBD-konforme Buchführung

⚠️ Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Steuerliche Regelungen können sich ändern und individuelle Sachverhalte erfordern eine persönliche Beratung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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